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Viele tausend Patienten, die zum Beispiel an Krebs oder Mukoviszidose erkrankt sind, müssen mit speziell für sie zubereiteten Infusionen (z.B. Chemotherapien)versorgt werden. Die genaue Zusammensetzung dieser Infusionen wird individuell vom Arzt festgelegt und als Rezeptur verordnet. In Deutschland dürfen diese patientenindividuellen parenteralen Infusionen ausschließlich von Rezeptur Herstellbetrieben mit einer Herstellungserlaubnis nach § 13 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) oder von speziellen Apotheken und Krankenhausapotheken hergestellt werden.
Rezepturherstellbetriebe werden als Lohnhersteller von Apotheken mit der Herstellung von patientenindividuellen parenteralen Infusionslösungen beauftragt, die dann über die bestellende Apotheke an den behandelnden Arzt bzw. an den Patienten abgegeben.
Der Bundesverband der Rezeptur Herstellbetriebe e. V. (BRH) vertritt die Interessen der Rezeptur Herstellbetriebe in gesundheitspolitischen Fragestellungen. Wir setzen uns für die kontinuierliche Verbesserung der individuellen Arzneimittelherstellung und die Sicherung einer flächendeckenden, qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Patientenversorgung ein. weiterlesen
In Rezeptur Herstellbetrieben werden zum Beispiel Chemotherapien, Infusionen zur künstlichen Ernährung und Antibiotika-Infusionen hergestellt. Die detaillierte Zusammensetzung der Infusion wird dem Patienten von seinem Arzt verschrieben. Nach der Zubereitung in einem Rezeptur Herstellbetrieb wird sie über eine Apotheke zur Anwendung abgegeben. weiterlesen
Parenterale Infusionen werden dem Patienten intravenös verabreicht. Die Wirkstoffe gelangen also direkt in den Blutkreislauf. Deshalb muss Sicherheit bei der Herstellung von patientenindividuellen Infusionslösungen oberste Priorität haben. Der BRH setzt sich für bundeseinheitliche Herstellungsstandards nach dem Vorbild des „Leitfadens der Guten Herstellungspraxis“ ein. weiterlesen
Aktuelles
Hamburg, 26.04.2012 – Sehr geehrter Herr Dr. von Dellingshausen, sehr geehrter Herr Dr. Peterseim,
liest man derzeit die Fach- und Boulevard – Presse, so wird die ambulante onkologische
Versorgung mit Zytostatika durch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen überschattet. Auch
wir distanzieren uns von vermeintlich vorhandenen, rechtswidrigen Praktiken und erachten
einen zeitnahen Abschluss der anhängigen Verfahren bzw. der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen
als begrüßenswert. weiterlesen
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